Fragen zum Variabel-Paket

Für wen ist das Variabel-Paket geeignet?

Das Variabel-Paket ist grundsätzlich für alle Fälle, in denen eine Kaufpreisverhandlung durch den Hauskauf-Inspektor nicht erforderlich oder nicht möglich ist. Das sind z.B. Wertermittlungen für den Zugewinnausgleich bei Ehescheidungen oder bei Erbschaften. Auch Verkäufer, die ihr Objekt ohne Makler veräußern wollen und dafür eine belastbare Werteinschätzung benötigen, sind mit dem Variabel-Paket bestens bedient. Und falls Sie den Kaufpreis selber verhandeln möchten oder bereits verhandelt haben, ist das Variabel-Pakte für Sie die richtige Wahl.

Warum kalkulieren Sie das Honorar für das Variabel-Pakekt flächenabhängig?

Unser Honorar beim Variabel-Paket bemisst sich nach dem Aufwand den wir mit der Prüfung der Immobilie haben. Je größer die Immobilie, desto höher unser Aufwand. Deswegen haben wir einen Honoraransatz von 5,00 EUR/m² Nettogrundfläche* gewählt. Darin sind Mehrwertsteuer und Fahrkosten bereits enthalten.

Was gehört zur Nettogrundfläche?

Zur Nettogrundfläche ( http://de.wikipedia.org/wiki/DIN_277) gehört die Fläche aller nutzbaren Grundrissebenen mit Ausnahme von Mauern, Stützen und Konstruktionsschächten. Bei einem Einfamilienhaus z.B. Keller, Erdgeschoss, begehbarer Dachboden. Bei einer Eigentumswohnung z.B. die Wohnungsfläche, der Wohnung zugeordnete Kellerräume und anteilige Gemeinschaftsflächen wie Keller, Treppenhaus und Dachboden. Zur Veranschaulichung haben wir hier eine beispielhafte Honorarberechnung aufgestellt (Link zur Tabelle beim

Neben dem Haus steht noch eine Garage. Fliest diese in die Berechnung der Nettogrundfläche mit ein?

Nein. Frei stehende Garagen, Carports, Geräteschuppen oder kleinere Gartenhäuser fließen in der Regel in die Honorarberechnung nicht mit ein. Wenn es sich allerdings um eine Doppelgarage mit Nebenräumen und ausgebautem Dachgeschoss handelt, bedeutet das für uns einen erhöhten Prüfaufwand, für den eine Honorierung erforderlich ist. In solchen Fällen weisen wir Sie vor Beauftragung darauf hin.

Warum beträgt das Grundhonorar beim Variabel-Paket 500,00 EUR, meine Wohnung ist doch nur 30 m² groß?

Das liegt an dem Grundaufwand für die Besichtigung des Gemeinschaftseigentums wie Keller, Treppenhaus, Dachboden und Gebäudetechnik sowie für die Anfahrt. Dieser Grundaufwand ist bei einer 30 m² Wohnung genauso hoch wie bei einer 120 m². Um in diesen Fällen das Gemeinschaftseigentum entsprechend unseres Qualitätsanspruchs prüfen zu können, müssen wir ein Grundhonorar erheben.