Nein. Ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB ist deutlich umfangreicher als die von uns erstellten Berichte. Wir sind jedoch der Meinung, dass viele darin enthaltene Informationen dem privaten Immobilienkäufer bereits bekannt sind (z.B. Einwohnerzahl des Immobilienstandortes) oder für sie nicht relevant (z.B. seitenlange Erläuterung und Begründung des Wertermittlungsverfahrens).
Für eine Kaufentscheidung sind doch folgende Informationen wichtig:
•In welchem Zustand ist das Gebäude?
•Wie viel Geld muss ich in den nächsten Jahren investieren?
•Was ist die Immobilie wert?
Diese Fragen werden umfassend in unseren Berichten beantwortet.
Sollten Sie dennoch ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB benötigen, können Ihnen unsere Hauskauf-Inspektoren dieses gerne erstellen. Allerdings wird dieses aufgrund des höheren Aufwandes deutlich teurer sein, als die von uns angebotenen Leistungen. In Anlehnung an § 34 HOAI, ist bei Einfamilienhäusern mit ca. 1% des Immobilienwertes als Honorar zur rechnen.