Allgemeine Fragen

Wie schnell kommt es nach Beauftragung zur Objektbesichtigung?

Von unserer Seite in der Regel innerhalb von 5 Werktagen. In seltenen Fällen dauert es etwas länger, z.B. wenn der Verkäufer nur am Wochenende Zeit hat.

Wie lange dauert die Objektbesichtigung?

Abhängig von der Größe des Objektes und seinem Zustand kann die Besichtigung eines Einfamilienhauses bis zu 2 Stunden dauern. Das sollten Sie auch dem Makler oder Eigentümer mitteilen, damit diese ausreichend Zeit einplanen.

An welchen Tagen und zu welchen Zeiten sind Besichtigungen möglich?

Wir richten uns nach Ihrem Zeitplan und führen Besichtigungen sowohl werktags als auch abends und am Wochenende durch. Einzige Voraussetzung für eine objektive Begehung ist ausreichendes Tageslicht.

Besichtigen Sie auch ein Haus, ohne dass wir als Auftraggeber teilnehmen?

Nur in Ausnahmefällen. Unser Bestreben ist es, Ihnen die identifizierten Mängel und Schäden zu zeigen, ihre Auswirkung zu erläutern und Ihnen ggf. notwendige Instandsetzungsmaßnahmen zu empfehlen. Das ist für Sie vor Ort deutlich leichter nachzuvollziehen als in einem Telefongespräch oder bei der Lektüre der von uns erstellten Mängelliste. Nur wenn in vertretbarer Zeit kein Besichtigungstermin zu Stande kommen kann, führen wir die Begutachtung ohne Sie durch und dokumentieren die festgestellten Schäden fotografisch.

Wie lange dauert die Bewertung?

Spätestens 5 Werktage nach der Besichtigung hat Ihr Gutachter die Ermittlung der Kosten zur Mängelbeseitigung sowie die Wertermittlung abgeschlossen.

Welche Unterlagen benötigt der Hauskauf-Inspektor?

Das hängt von der Art der Immobilie ab. Bei einem Einfamilienhaus benötigen wir andere Unterlagen, als bei einer Eigentumswohnung. Hier (Link) finden Sie zu jedem Objekttyp Listen mit den erforderlichen Unterlagen.

Bis wann benötigt der Hauskauf-Inspektor die Unterlagen?

Idealerweise sollten alle Unterlagen bis zur Besichtigung vorliegen, damit der Hauskauf-Inspektor im Anschluss möglichst schnell seine Bewertung fertig stellen kann. Falls das nicht möglich ist, muss bis zur Beauftragung zumindest ein Expose vorliegen, spätestens zur Besichtigung benötigt Ihr Gutachter Pläne von allen Grundrissebenen, am besten im Format DIN A4. Alle weiteren Unterlagen können auch im Nachgang zur Verfügung gestellt werden. Allerdings verzögert sich dadurch die Bewertung.

Sagen wir dem Verkäufer / Makler, dass wir das Haus noch einmal mit einem Gutachter besichtigen wollen oder geben wir diesen als „befreundeten Architekten“ aus?

Bitte kommunizieren Sie gegenüber dem Verkäufer oder Makler offen, dass Sie das Haus mit einem Bausachverständigen besichtigen möchten. Das schätzt ein seriöser Verkäufer oder Makler sogar: Schließlich nehmen Sie Geld für einen Gutachter in die Hand und bezeugen dadurch, dass Sie an dem Haus ernsthaft interessiert sind.

Was sollen wir tun, wenn der Verkäufer einer Besichtigung mit Gutachter nicht zustimmt?

Seien Sie froh! Sie können dieses Haus ohne Kosten vom Kauf ausschließen. In solchen Fällen hat der Verkäufer mit hoher Wahrscheinlichkeit etwas zu verbergen.

Wie stelle ich sicher, dass das Haus nicht an jemand anderen verkauft wird, bevor mir die Ergebnisse der Hausinspektion vorliegen?

Wenn der Verkäufer sich mit der Begutachtung einverstanden erklärt, bitten Sie ihn, im Zeitraum von der Beauftragung des Sachverständigen bis zum Vorliegen der Ergebnisse, Mitbietern keine Kaufzusage zu machen. Da Sie für die Begutachtung Geld investieren, ist es für den Verkäufer ein Gebot der Fairness mit Verkaufsverhandlungen so lange zu warten, bis Ihnen die Ergebnisse vorliegen.

Ist der Hauscheck nur bei gebrauchten Immobilien sinnvoll?

Nein. Immobilien sind selten völlig mängelfrei gebaut und immer wieder ihren genannten Kaufpreis  nicht wert. Auch sind bei Neubauten wichtige Themen wie z. B. Abnahmen oder die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen zu beachten.

Sind Sie nur auf Häuser spezialisiert oder prüfen Sie auch Wohnungen, Gewerbegrundstücke oder andere Flächen?

Jeder Hauskauf-Inspektor ist fachlich genauso für die Bewertung von Eigentumswohnungen, bei denen neben dem Sondereigentum auch das Gemeinschaftseigentum zu begutachten ist, qualifiziert. Viele unserer Gutachter verfügen darüber hinaus noch über besondere Qualifikationen für die Bewertung von Mehrfamilienhäusern, Gewerbeobjekten, landwirtschaftlichen Flächen etc. Gerne erstellen wir Ihnen in diesen Sonderfällen ein maßgeschneidertes Angebot. Bitte sprechen Sie uns an.

Handelt es sich beim Objektbericht um ein Verkehrswertgutachten?

Nein. Ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB ist deutlich umfangreicher als die von uns erstellten Berichte. Wir sind jedoch der Meinung, dass viele darin enthaltene Informationen dem privaten Immobilienkäufer bereits bekannt sind (z.B. Einwohnerzahl des Immobilienstandortes) oder für sie nicht relevant (z.B. seitenlange Erläuterung und Begründung des Wertermittlungsverfahrens).

Für eine Kaufentscheidung sind doch folgende Informationen wichtig:

•In welchem Zustand ist das Gebäude?
•Wie viel Geld muss ich in den nächsten Jahren investieren?
•Was ist die Immobilie wert?

Diese Fragen werden umfassend in unseren Berichten beantwortet.

Sollten Sie dennoch ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB benötigen, können Ihnen unsere Hauskauf-Inspektoren dieses gerne erstellen. Allerdings wird dieses aufgrund des höheren Aufwandes deutlich teurer sein, als die von uns angebotenen Leistungen. In Anlehnung an § 34 HOAI, ist bei Einfamilienhäusern mit ca. 1% des Immobilienwertes als Honorar zur rechnen.

Ist der Hauskaufinspektor auch beim Umbau der Wunschimmobilie für uns da?

Die meisten unserer Gutachter betreuen Sie auch über den Kauf des Hauses hinaus bei Umbau- oder Modernisierungsarbeiten. Als Bauingenieure oder Architekten sind sie dazu fachlich bestens geeignet. Sollte Ihr Hauskauf-Inspektor diese Dienstleistung selber nicht anbieten, ist er Ihnen bei der Auswahl eines geeigneten Planers vor Ort gerne behilflich.

Sind in den Honoraren des Hauskauf-Inspektors die Mehrsteuer und Fahrtkosten schon enthalten?

Ja. In den Honoraren für unser All-Inclusive- und für das Variabel-Paket sind die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19% sowie Fahrtkosten bereits enthalten. Es kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu! Im Gegensatz zu einigen Mitbewerbern, die ihre Honorare ohne Mehrwertsteuern und Fahrtkosten ausweisen, ist es für uns ein Gebot der Fairness, im Privatkundengeschäft Endpreise auszuweisen. Schließlich möchten Sie im Supermarkt auch schon am Regal sehen, was Sie an der Kasse zahlen.