Unser Honorar beim Variabel-Paket bemisst sich nach dem Aufwand den wir mit der Prüfung der Immobilie haben. Je größer die Immobilie, desto höher unser Aufwand. Deswegen haben wir einen Honoraransatz von 5,00 EUR/m² Nettogrundfläche* gewählt.
Darin sind Mehrwertsteuer und Fahrkosten bereits enthalten. Da bei kleinen Objekten, wie z.B. einer Eigentumswohnung mit 30 m², der Grundaufwand für die Besichtigung des Gemeinschaftseigentums wie Keller, Treppenhaus, Dachboden und Gebäudetechnik sowie die Anfahrt unverhältnismäßig hoch ist, beträgt in diesen Fällen das Mindesthonorar für das Variabel-Pakte 500,00 EUR.
*Zur Nettogrundfläche (http://de.wikipedia.org/wiki/DIN_277) gehört die Fläche aller nutzbaren Grundrissebenen mit Ausnahme von Mauern, Stützen und Konstruktionsschächten. Bei einem Einfamilienhaus z.B. Keller, Erdgeschoss, begehbarer Dachboden. Bei einer Eigentumswohnung z.B. die Wohnungsfläche, der Wohnung zugeordnete Kellerräume und anteilige Gemeinschaftsflächen wie Keller, Treppenhaus und Dachboden. Frei stehende Garagen, Geräteschuppen oder kleinere Gartenhäuser fließen in der Regel in die Honorarberechnung nicht mit ein.
Zur Veranschaulichung ein Beispiel für eine Honorarberechnung. Zu begutachten ist eine 80 m² große Eigentumswohnung, die mit zugehörigem Kellerraum verkauft werden soll. Der Miteigentumsanteil beträgt 150/1.000stel. Neben dem Sondereigentum sind auch die Gemeinschaftsflächen in Dachboden, Treppenhaus und Keller zu inspizieren:
Flächenbezeichnung | NGF | Anteil | anrechenbare NGF |
Wohnung | 80,00 m2 | 100,00% | 80,00 m2 |
Dachboden | 90,00 m2 | 15,00% | 13,50 m2 |
Treppenhaus | 72,00 m2 | 15,00% | 10,80 m2 |
Kellerraum (Sondereigentum) | 9,00 m2 | 100,00% | 9,00 m2 |
Gemeinschaftskeller | 46,00 m2 | 15;00% | 6,90 m2 |
Summe anrechenbare NGF | 120,20 m2 | ||
Honoraransatz | x | 5,00 €/m2 NGF | |
Honorarsumme | = | 601,00 € |